Netzwerk Praxis – Die schulische Webpräsenz und mehr

Nachlese zum Seminar “Netzwerk Praxis – die schulische Webpräsenz”.
Schulen stehen heutzutage in direkter Konkurrenz zueinander. Die SchülerInnenzahlen sinken (zumindest abseits der Ballungszentren) und damit wird Werbung/Marketing für die Standorte immer wichtiger. Interessierte Eltern/Erziehungsberechtige informieren sich zusehends online über die Angebote der Schulen. Somit wird die schulische Webpräsenz immer wichtiger.

ACHTUNG: Um Verallgemeinerungen zu vermeiden – in diesem Blogpost spreche ich nur von Pflichtschulen (VS, NMS, ASO, PTS)! Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass es sich in diesem Blogpost nicht um eine Rechtsauskunft handelt, sondern hier lediglich einige beachtenswerte Punkte zum Urheberrecht nach bestem Wissen und Gewissen für den Schulalltag zusammengefasst wurden.

Die Macher hinter den Webpräsenzen

Häufig werden die Webpräsenzen der Schulen von Gemeinden gestellt und von Kolleginnen und Kollegen der Schulen betreut. In einigen Fällen werden die Websites in ihren Grobstrukturen von eigenen Firmen erstellt, die auf schulische Webpräsenzen spezialisiert sind. Darüber hinaus gibt es noch Kooperationen mit weiterführenden Schulen oder es gibt besonders affine Kolleginnen und Kollegen, die sich autodidaktisch das Erstellen von Websites angeeignet haben. In allen Fällen aber wird die regelmäßige Pflege der Webpräsenzen von Kolleginnen und Kollegen vom Standort übernommen. Daher ist es unabdingbar, dass sich diese Personen auch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen.

Das Recht am Bild

Das Recht am Bild ist ein sehr heikles Thema – auch an den Schulstandorten. Prinzipiell muss vor der Veröffentlichung eines Bildes der Kinder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form eingeholt werden. Diese Erklärung sollte alle Kanäle (nicht nur online) umfassen und auflisten. Ab dem Alter von 14 Jahren sollten auch die Schülerinnen und Schüler zusätzlich ihr Einverständnis in schriftlicher Form abgeben. Ab diesem Alter wird den Kindern nämlich eine umfassende Urteilsfähigkeit zugestanden.

Achtung: Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. In diesem Fall sind die Bilder des betroffenen Lernenden unverzüglich aus den Webpräsenzen zu entfernen.

Was besagt der Gesetzestext in Bezug auf “Recht am Bild” weiter?

  • Foto und Begleittext dürfen die Interessen der dargestellten Person nicht verletzen.
  • Die Bilder dürfen nicht nachteilig für die betroffene Person sein.
  • Die Bilder dürfen die dargestellte Person nicht herabwürdigen oder bloßstellen.

Die Frage die man sich vor der Veröffentlichung eines Bildes stellen kann ist: Möchte ich so ein Bild von mir im Netz sehen?
Ähnliches kann aber auch auf die Veröffentlichung von Schülerwerken angewendet werden.

Urheberrechtlich geschützes Material im Unterricht

Wer kennt es nicht. Im Unterricht werden Plakate erarbeitet und die SchülerInnen drucken “in Google gefundene Bilder” aus und verwenden diese ohne sich bewusst zu sein, dass sie wahrscheinlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Diesem Umstand sind sich auch viele Lehrkräfte nicht bewusst. Wie kann man also auf Nummer sicher gehen? Es gibt Bilder, die man verwenden darf. Diese stehen unter Creative Commons Lizenzen. Die verschiedenen Lizenzen bedingen bestimmte Verwendungsmöglichkeiten und bedürfen bestimmter Attribution (Ausnahme “CC0” oder “gemeinfreie” Bilder – diese dürfen ohne Attribution verwendet werden). Wie “zitiert” man also so ein Bild und wo kann man diese finden? Plattformen, die diese Bilder anbieten sind z.B. “Pixabay” oder “creativecommons.org” bzw. “Pexels”. Dort sind auch die Bedingungen genannt unter denen die Bilder veröffentlicht werden können. Hier ein “Step by Step Guide”.Hier das Bild zum Ausdrucken

Netzwerk Praxis

Bild by bastetnycCC BY-NC 2.0

Anderes Material ist prinzipiell von der Verwendung im Unterricht ausgenommen, wobei §42(6) besagt, dass es für Schulen besondere Regelungen für den Unterricht gibt (und nur für den Unterricht). Hier sollte man aber dennoch auf Nummer sicher gehen und Verlage etc. anschreiben um sich zu vergewissern, dass dies erlaubt wird.

Anmerkung: So sollte auch bei Schulfesten eine AKM Meldung erfolgen, wenn Musik verwendet wird.

Das Leid mit den Kopien aus Schulbüchern

NEIN, es ist nicht gestattet, aus Schulbüchern zu kopieren. Dies ist auch klar und deutlich in den Büchern vermerkt. Es kann aber Fälle geben, in denen es notwendig werden kann, dass eine Kopie aus einem Schulbuch erstellt wird. Ein Beispiel dafür könnte z.B. sein, dass ein/e neue/r Schüler/in die neuen Schulbücher noch nicht erhalten hat, weil in der anderen Schule andere Bücher verwendet wurden. Die Kopien aus dem Schulbuch sind auch in diesem Fall unzulässig. Aber eine Anfrage an den betreffenden Verlag könnte Abhilfe schaffen und man befindet sich auf der rechtlich sicheren Seite.
Kopien aus Kopiervorlagen sind natürlich gestattet (ich denke hier an verschiedene Englischbücher mit Zusatzmaterial), wenn das jeweilige dazugehörige Schulbuch in der Klasse verwendet wird, da man mit dem Erwerb der Kopiervorlage erweiterte Lizenzrechte miterworben hat.

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Lehrkraft auch im Bereich Urheberrecht Vorbildwirkung hat und die richtige Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material im Unterricht praktizieren sollte. Hier bedarf es sicher einer viel stärkeren Schulung der Kolleginnen und Kollegen. Aber gerade in Zeiten, wo die Digitale Grundbildung verpflichtend in den Fächerkanon verankert wurde, sollten die Lehrkräfte mit gutem Beispiel voran gehen.

–> Für eine Zusammenfassung hier klicken. <–


Schnelle Bildbearbeitung mit “Pixlr”

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  1. Ich finde es immer erschreckend zu sehen, wie spät dran Schulen mit sowas teilweise sind. Ich bin vor ein paar Wochen auch aus Neugierde auf die Website meines alten Gymnasiums gegangen und das war technisch und informativ gefühlt noch immer auf dem selben Stand wie zu meiner Schulzeit. Wenn ich mir vorstelle, dass ich mir als Elternteil überlege, mein Kind dort anzumelden und nach Informationen zu suchen, würde ich nichts finden. Solche Seminare sollten sich mehr Schulen zu Herzen nehmen.

    Liebe Grüße
    Hanna

  2. Ich habe aktuell noch keine Kinder. Daher war mir gar nicht so bewusst, dass Schulen sogar untereinander in Konkurrenz stehen… Naja nach den geburtenschwachen Jahrgängen wächst ja jetzt wieder die Zahl der Neugebohrenen, d.h. sie müssen ja nur eine Phase überstehen.
    Liebe Grüße,
    Emilie von LA MODE ET MOI

  3. Hallo,
    mir war gar nicht bewusst wie stark Schulen miteinander in Konkurrenz stehen, habe bisher darüber gar nicht so nachgedacht.
    Ich besuche ab und an die Website meiner alten Schule und muss sagen, dass diese eigentlich sehr gut gepflegt wird und auf dem aktuellen Stand ist.
    LG
    Larissa von https://bucherliebe-hoch-zwei.blogspot.com/

  4. Also ich kriege ja immer die Krise, wenn meine Kinder Arbeitsblätter aus der Schule mit “Quelle: ego4u” nach Hause bringen… Finde es toll, dass du das Thema mal ansprichst! Und Bildrechte auf Websites gehen ja sowieso jeden etwas an…
    Liebe Grüße,
    Marie

  5. Das ist ein super heikles Thema! Ich habe im KIGA der Veröffentlichung der Fotos zuerst nicht zugestimmt. Weil ich meine Kinder auch am Blog erst seit kurzem und nur selten zeige … im KIGA allerdings gar keinen Einfluss darauf hatte wo und wie sie veröffentlicht werden. Leider wurde das nicht akzeptiert und ich habe es jetzt aufgegeben. In der VS sind alle Klassenfotos auf der HP drinnen … da kann man gar nicht aus, ob man will oder nicht. Ich finde es nicht ok dass die Schulen und Kindergärten in Österreich so in die digitale Welt drängen …

    lg
    Verena

    1. Carina Werba Author says:

      Prinzipiell ist es so, dass, wenn du nicht dein Einverständnis gibst, die Kinder nicht abgebildet werden dürfen. D.h. in der schulischen Praxis, dass z.B bei Klassenfotos das Gesicht deines Kindes mit einem Balken versehen, oder auch “verflüssigt” wird, damit man es nicht erkennen kann. Für Veröffentlichungen in Zeitungen oder bei Fernsehaufnahmen z.B. muss auch zugestimmt werden, ob deine Kinder gezeigt werden können. In der Praxis passiert dies am Schulanfang. Dass deine Kinder gegen deinen Willen am Klassenfoto veröffentlicht werden, ist nicht in Ordnung. Natürlich ergibt sich durch den Entzug des Einverständnisses Arbeit und es kann auch sein, dass es an Standorten niemanden gibt, der z.B. Bilder so nachbearbeiten kann, sodass die Erkennbarkeit deiner Kinder nicht gegeben ist. Würde ich in meiner Praxis nie erlauben, dass ein Kind abgebildet wird, von dem kein Einverständnis vorliegt.
      Digitalisierung ist mittlerweile (eh schon recht spät) in den Schulen angekommen und es ist nun mal so, dass sich die meisten Eltern über digitale Kanäle über Schulen informieren-Folder werden kaum mehr erwünscht und erfragt.Die Onlinepräsenz der Schulen ist daher wichtig, nur sollte man auch Bescheid wissen, wie man mit der Digitalisierung umgeht. Dahingehend gibt es leider noch viel zu wenige Weiterbildungen und auch in der Ausbildung kommt dieses Thema zu kurz.
      LG
      Carina

  6. Juhu!
    Super interessanter Beitrag! Ich wusste gar nicht, dass Schulen sich hier auch regelrecht ‘bekriegen’.
    Auch die Regeln für Bildrechte sollten beachtet werden… Ich bin einmal gespannt, wenn ich Kinder haben werde, was diese dann für Unterlagen mit heim bringen werden!

    Liebe Grüße Ramona

    1. Carina Werba Author says:

      Nein, es “bekriegen” sich keine Schulen – aber ein “Kampf” um SchülerInnenzahlen ist dennoch bemerkbar.

  7. Das mit den Bildrechten ist generell eine Heikle sache. Da bei Pixabay zum Beispiel jeder ein Bild einstellen kann, weiß man hier nicht, ob es wirklich der Originale Inhaber des Fotos ist. Generell Versuche ich alle Bilder selber zu machen oder wie in der Schule, da lasse ich mir die Bilder von den Lehrer geben.

    1. Carina Werba Author says:

      Ich versuche auch meine Bilder selbst zu machen. Manchmal geht es nicht, daher schaue ich doppelt und dreifach, welche Bilder ich in meinen Blog einbaue, die nicht von mir sind. Wenn dann immer nur gemeinfreie. Aber auch hier, da geb ich dir recht, muss man aufpassen. Welches Bild mit einem z.B. Bart Simpson ist schon wirklich gemeinfrei?
      LG
      Carina

  8. Sehr interessanter Beitrag. Kann mich erinnern, dass bei uns immer alles online gestellt wurde, egal ob Klassenfotos oder Bilder von Events, ZB Sportfest, Kochen. Im Nachhinein finde ich das auch nicht gut, würde ich bei meinen Kindern nicht wollen. Danke für deine Information.
    LG Petra
    https://www.kirschbluetenblog.at

  9. Super Thema, mit dem sich viel zu wenige auskennen.
    Ich muss ehrlich sagen, ich bin starker Verfechter des Urheberrechts, aber für ein Referat, in dem die Quelle eines Bildes angegeben wird, und an das sich 5 Minuten später niemand mehr erinnert, und das weder im Internet, noch sonst wo verbreitet wird, sehe ich kein Problem. Das ist fast noch privater Gebrauch. (Rechtlich gesehen vermutlich nicht, aber du weißt, was ich meine.)

    Auch mit Kopien aus Büchern ist das manchmal nicht anders machbar und auch nicht immer illegal, glaube ich. Oder kann es sein, dass es in Österreich ein wenig anders geklärt ist?

    Aber auf jeden Fall ein wichtiges Thema!

    1. Carina Werba Author says:

      Klar versteh ich was du meinst. Für Unterricht gibt es Ausnahmeregelungen. In bestimmten Fällen darf man aus Büchern kopieren. Und ich geb dir recht, das Thema ist absolut wichtig.
      LG
      Carina

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